Produkte aus China auf dem polnischen und dem EU-Markt: Was vor dem ersten Angebot stehen muss

Wer für die Ware haftet, welche Nummern und Abgaben an der Grenze anfallen, was auf das Etikett und in das Angebot gehört und wie dieselben Pflichten auf Allegro, Amazon, Zalando und Kaufland aussehen. Jede Pflicht mit Quelle und Abrufdatum. Stand: 29. Oktober 2026.

Autor: Borys Terlecki · Global Business Development, Marketing bei Commercraft · aktualisiert: Oktober 2026

Kurz gefasst

Ein Produkt aus China braucht einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU, in der Regel den Importeur. Seine Daten gehören auf das Etikett und in das Angebot.

Seit dem 1. Juli 2026 sind Sendungen bis 150 EUR nicht mehr zollfrei: Es gilt ein befristeter Zoll von 3 EUR je Anmeldeposition. Einfuhrumsatzsteuer fiel schon vorher an.

Etikett und Warnhinweise auf Polnisch, BDO-Eintrag vor dem Start, EPR-Nummern in jedem Verkaufsland und danach die GPSR-Felder auf Allegro, Amazon, Zalando und Kaufland.

Ware, die Sie in China einkaufen und in Polen an Verbraucher verkaufen, unterliegt denselben Regeln wie Ware aus der EU. Ein Punkt ist anders: Der Hersteller sitzt außerhalb der EU, deshalb gehen seine Pflichten auf den über, der das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, im Regelfall den Importeur.

Unten stehen fünf Bereiche, die vor dem ersten Angebot geklärt sein müssen: Haftung für das Produkt, Zoll und Umsatzsteuer, Etikett und Angebot, Verpackung und zum Schluss die Anforderungen der Marktplätze selbst. Zu jeder Pflicht nennen wir die Vorschrift, den Link zum amtlichen Text und das Datum, an dem wir ihn gelesen haben.

Wer für das Produkt haftet, wenn der Hersteller in China sitzt

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Jedes Produkt, das in der EU in Verkehr gebracht wird, braucht einen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der Union, der für die Konformität verantwortlich ist. Ohne diesen Akteur darf das Produkt nicht auf den Markt. (Quelle: Verordnung (EU) 2023/988, Art. 16 Abs. 1 und Art. 52, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Wer diese Rolle übernehmen darf, regelt die Marktüberwachungsverordnung. Die Liste ist abschließend:

  • ein Hersteller mit Sitz in der EU,
  • ein Einführer, wenn der Hersteller keinen Sitz in der EU hat,
  • ein Bevollmächtigter mit schriftlichem Auftrag des Herstellers,
  • ein Fulfilment-Dienstleister, wenn keiner der Genannten in der Union ansässig ist.

Bei Importen aus China ist das in der Praxis der Importeur. (Quelle: Verordnung (EU) 2019/1020, Art. 4 Abs. 2, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Die verantwortliche Person prüft regelmäßig, ob das Produkt der technischen Dokumentation entspricht und die vorgeschriebenen Kennzeichnungen trägt, und legt den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen die Nachweise vor. Ihr Name, ihre Postanschrift und ihre E-Mail-Adresse stehen auf dem Produkt, der Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument. (Quelle: Verordnung (EU) 2023/988, Art. 16 Abs. 2 und 3, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Für Produkte mit CE-Kennzeichnungspflicht (unter anderem Spielzeug, Elektronik, Funkanlagen, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung) folgt dieselbe Pflicht direkt aus der Marktüberwachungsverordnung. Die Liste der erfassten Rechtsakte steht in Art. 4 Abs. 5. (Quelle: Verordnung (EU) 2019/1020, Art. 4 Abs. 1, 4 und 5, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Zoll, Zolltarifnummer und Umsatzsteuer: Was sich 2026 geändert hat

Ein Unternehmen mit Sitz in der EU, das Zollanmeldungen abgibt, muss bei den Zollbehörden registriert sein. In Polen erhalten Sie die EORI-Nummer über PUESC, das elektronische Portal der Zoll- und Steuerverwaltung. (Quelle: Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Zollkodex der Union, Art. 9 Abs. 1, abgerufen am 29. Oktober 2026) (Quelle: PUESC, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Die Einfuhrzollschuld entsteht mit Annahme der Zollanmeldung, Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Anmeldung abgegeben wird. Im Klartext: Handelt eine Zollagentur in Ihrem Namen, bleibt der Zoll Ihre Schuld. (Quelle: Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Art. 77 Abs. 2 und 3, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Die Zolltarifnummer des Produkts bestimmt den Zollsatz, Kontingente und mögliche Antidumpingzölle. Sie prüfen sie in der TARIC-Datenbank der EU, und das Access2Markets-Portal der Kommission führt Importeure Schritt für Schritt durch das Verfahren. (Quelle: TARIC, abgerufen am 29. Oktober 2026) (Quelle: Access2Markets, Leitfaden für die Einfuhr von Waren, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR ist am 1. Juli 2026 ausgelaufen. Bis dahin kamen Waren mit einem Sachwert bis 150 EUR je Sendung zollfrei in die EU. Jetzt gilt ein befristeter Zoll von 3 EUR je Anmeldeposition. Er betrifft Sendungen bis 150 EUR im Fernverkauf an Verbraucher (B2C) und soll bis zum 1. Juli 2028 gelten. Die Nutzung von IOSS ändert daran nichts. (Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1186/2009, Art. 23, Fassung vor der Änderung, abgerufen am 29. Oktober 2026) (Quelle: Verordnung (EU) 2026/382 des Rates, abgerufen am 29. Oktober 2026) (Quelle: Europäische Kommission, Access2Markets, Meldung vom 30. Juni 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Einfuhrumsatzsteuer fällt auf jede Sendung an, ohne Schwelle. Für Fernverkäufe eingeführter Waren in Sendungen bis 150 EUR (ohne verbrauchsteuerpflichtige Waren) sieht die Mehrwertsteuerrichtlinie die Sonderregelung IOSS vor. Die Umsatzsteuer wird dann in einer Erklärung abgeführt. Die Einfuhr selbst ist steuerfrei, wenn der Zoll die IOSS-Nummer spätestens mit der Einfuhranmeldung erhalten hat. (Quelle: Richtlinie 2006/112/EG, Art. 369l und Art. 143 Abs. 1 Buchst. ca, abgerufen am 29. Oktober 2026) (Quelle: Europäische Kommission, Leitfäden zur einzigen Anlaufstelle (OSS/IOSS), abgerufen am 29. Oktober 2026)

Ein Unterschied ist wichtig. IOSS gilt für Verkäufe, die direkt aus einem Lager außerhalb der EU an den Verbraucher gehen. Holen Sie eine Charge in ein Lager in Polen und verkaufen von dort, rechnen Sie die Einfuhrumsatzsteuer bei der Abfertigung nach den allgemeinen Regeln ab. IOSS kommt dann nicht zur Anwendung.

Etikett und Angaben im Angebot

Jedes Online-Angebot muss klar und sichtbar mindestens vier Dinge enthalten:

  • Name oder Marke des Herstellers mit Postanschrift und E-Mail-Adresse,
  • Name und Anschriften der verantwortlichen Person, wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat,
  • Angaben zur Identifizierung des Produkts, darunter ein Bild, der Typ und weitere Kennungen,
  • alle Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, die auf dem Produkt oder der Verpackung stehen müssen.

(Quelle: Verordnung (EU) 2023/988, Art. 19 Buchst. a bis d, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in einer Sprache abgefasst sein, die Verbraucher leicht verstehen und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt bereitgestellt wird. (Quelle: Verordnung (EU) 2023/988, Art. 19 Buchst. d, abgerufen am 29. Oktober 2026) In Polen regelt das das Gesetz über die polnische Sprache. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern wird Polnisch verwendet. Die Pflicht gilt insbesondere für Produktbezeichnungen, Angebote, Garantiebedingungen, Warnhinweise und Verbraucherinformationen, Bedienungsanleitungen und Angaben zu Produkteigenschaften. Für Werbung ebenfalls. (Quelle: Gesetz vom 7. Oktober 1999 über die polnische Sprache, Art. 7 Abs. 1 und Art. 7a Abs. 1, Text im polnischen ELI-Dienst, abgerufen am 29. Oktober 2026) (Quelle: ISAP, Eintrag des Gesetzes, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Für Ware aus China heißt das: Das Werksetikett auf Chinesisch oder Englisch reicht nicht. Vor dem Verkauf bekommt das Produkt ein polnisches Etikett mit den Daten der verantwortlichen Person, und dieselben Daten und Warnhinweise kommen in das Angebot. Wird ein Produkt als gefährlich eingestuft, erscheint es im EU-System Safety Gate. Es lohnt sich, dieses System für die eigenen Kategorien im Blick zu behalten. (Quelle: Safety Gate, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Verpackung: BDO heute, PPWR ab August 2026

Wer verpackte Produkte, Elektrogeräte, Batterien oder Verpackungen als solche auf den polnischen Markt bringt, muss im Register BDO eingetragen sein. Der Antrag wird vor Beginn der Tätigkeit gestellt. (Quelle: bdo.mos.gov.pl, Regeln der Registrierung, Art. 50 Abs. 1 des polnischen Abfallgesetzes, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Hersteller ist der Erzeuger, Einführer oder Vertreiber, unabhängig von der Verkaufsmethode, Fernabsatzverträge eingeschlossen. Hersteller tragen die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen, die sie in einem Mitgliedstaat erstmals bereitstellen. Jeder Mitgliedstaat führt ein nationales Herstellerregister, in dem sich Hersteller registrieren müssen. (Quelle: Verordnung (EU) 2025/40, Art. 3, Art. 44 Abs. 1 und 2, Art. 45 Abs. 1, Art. 71, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Wer aus Polen in andere EU-Länder versendet, braucht damit in jedem Verkaufsland eine eigene Verpackungsregistrierung. Die Marktplätze verlangen diese Nummern schon heute bei der Kontoeröffnung, wie der nächste Abschnitt zeigt.

Wie dieselben Pflichten auf den Marktplätzen aussehen

Allegro. Seit dem 13. Dezember 2024 braucht jedes neue Angebot die Herstellerdaten (Name, Anschrift, E-Mail) und die Daten der verantwortlichen Person, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Dazu kommen Sicherheitsinformationen: Anleitung, Etikettfotos oder Warnhinweise als PDF, JPG, PNG oder Text. Angebote mit Lücken findet der Filter für unvollständige Produktdaten im Reiter Mein Sortiment. (Quelle: help.allegro.com, Pflichten aus der GPSR, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Amazon. Für Non-Food-Produkte in den EU-Shops verlangt Amazon eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU sowie die Daten von Hersteller und Importeur. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen gehören auf das Produkt und in das Angebot. Die Daten tragen Sie im Compliance-Dashboard in Seller Central ein. Nicht konforme Angebote riskieren die Entfernung und verlieren den Zugang zu Flash Sales. (Quelle: Mitteilung von Amazon im Seller-Central-Forum Europa, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Zalando. Die Daten von Hersteller, Importeur und verantwortlicher Person tragen Sie einmal auf Partnerebene in zDirect ein (Unternehmensprofil, Compliance-Angaben). Sie gelten für alle Artikel, neue wie bestehende. Auf Artikelebene verlangt Zalando eine Modellnummer und Warnhinweise, die mit denen auf Produkt und Verpackung übereinstimmen. Für Artikel, die vor dem 13. Dezember 2024 gestartet sind, lassen sich die Attribute nicht nachträglich ändern. (Quelle: Zalando Partner University, Datenanforderungen zur GPSR, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Kaufland. Voraussetzung für die Händlerregistrierung sind unter anderem eine offizielle EAN (GTIN) für alle Produkte und das Hochladen der EPR-Registrierungsnummern (erweiterte Herstellerverantwortung) für jedes Verkaufsland, dazu die steuerliche Registrierung in jedem Land. (Quelle: Kaufland Global Marketplace, Händlerregistrierung, abgerufen am 29. Oktober 2026)

Wie wir bei Importprodukten unterstützen

Vor dem Verkaufsstart prüfen wir den vollständigen Satz GPSR-Daten in den Angeboten (Hersteller, verantwortliche Person, Sicherheitsinformationen) und ob das Etikett auf dem Produkt dasselbe sagt wie das Angebot. Wir sammeln die Registrierungsnummern, die jeder Markt braucht (EORI, IOSS, BDO, EPR in den Verkaufsländern), und legen sie in einem Produktdatensatz ab, aus dem alle Marktplätze gespeist werden.

Bei größeren Katalogen pflegen wir Hersteller- und Verantwortlichendaten per Marktplatz-API in einem Durchgang ein statt Angebot für Angebot. Nach dem Start beobachten wir Änderungen an Vorschriften und Plattformregeln, denn auch dieser Artikel wird aktualisiert: Das Datum der letzten Prüfung steht im Untertitel.

Fragen, die wir am häufigsten hören

Darf ich ein Produkt aus China ohne verantwortliche Person in der EU verkaufen?

Nein. Seit dem 13. Dezember 2024 darf ein Produkt ohne verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU nicht in Verkehr gebracht werden (Verordnung 2023/988, Art. 16 Abs. 1). Bei Importen aus China ist dieser Akteur in der Regel der Importeur.

Sind Sendungen bis 150 EUR weiterhin zollfrei?

Nein. Die Befreiung ist am 1. Juli 2026 ausgelaufen. Bis zum 1. Juli 2028 gilt ein befristeter Zoll von 3 EUR je Anmeldeposition für B2C-Sendungen bis 150 EUR (Verordnung 2026/382 des Rates).

Lohnt sich IOSS, wenn die Ware schon in einem Lager in Polen liegt?

Nein. IOSS erfasst Fernverkäufe eingeführter Waren, also Lieferungen an den Verbraucher von außerhalb der EU. Ware, die in ein polnisches Lager abgefertigt wurde, wird bei der Einfuhr nach den allgemeinen Regeln versteuert.

Reicht ein englisches Etikett auf dem polnischen Markt?

Nein. Das Gesetz über die polnische Sprache verlangt Polnisch unter anderem für Produktbezeichnungen, Angebote, Warnhinweise, Anleitungen und Angaben zu Produkteigenschaften (Art. 7 und 7a).

Quellen, alle abgerufen am 29. Oktober 2026: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung, Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union), Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2025), Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 über Zollbefreiungen, Verordnung (EU) 2026/382 des Rates, Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR). Europäische Kommission: Access2Markets (Meldung zum Zoll von 3 EUR vom 30. Juni 2026, Einfuhrleitfaden), TARIC, Safety Gate, einzige Anlaufstelle OSS/IOSS. Polen: Gesetz über die polnische Sprache (ELI, ISAP), bdo.mos.gov.pl, podatki.gov.pl, PUESC. Marktplätze: help.allegro.com, Mitteilung von Amazon im Seller-Central-Forum Europa, Zalando Partner University, Kaufland Global Marketplace.

Hinweis. Diese Seite fasst Informationen aus amtlichen Quellen und der Dokumentation der Marktplätze zum angegebenen Stand zusammen. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften und Plattformregeln ändern sich. Prüfen Sie vor einer Entscheidung die bei jeder Angabe genannte Quelle oder sprechen Sie mit einem Berater. Commercraft setzt diese Pflichten in Ihren Marktplatz-Angeboten um und ersetzt keine Kanzlei.

Borys Terlecki

Über den Autor

Borys Terlecki ist bei Commercraft für Global Business Development und Marketing zuständig, dazu gehört die Zusammenarbeit mit den Marktplatzbetreibern. Zuvor arbeitete er bei Mirakl in München auf der Seite der Betreiber.

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