E-Commerce-Recht in der EU 2026: GPSR, VerpackG, der Widerrufsbutton, ViDA und weitere Änderungen, die Händler betreffen.
Autor: Borys Terlecki · Marketplace-Vertrieb und Implementierungen bei Commercraft · aktualisiert: September 2026
Kurz gefasst
Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024: Hinter jedem Produkt muss ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU stehen, und Plattformen nehmen Angebote ohne Sicherheitsinformationen offline.
Für Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Ländern gilt eine einheitliche Schwelle von 10.000 € und das OSS-Verfahren, das polnische E-Rechnungssystem KSeF startet am 1. Februar und am 1. April 2026, und ab dem 1. Juli 2026 zahlen Sendungen von außerhalb der Union 3 € Zoll je Zolltarifposition.
In Deutschland entscheiden drei Registrierungen darüber, ob Ihre Angebote online bleiben: LUCID (Verpackungen), stiftung ear (WEEE) und BattDG (Batterien). Ab dem 12. August 2026 gilt zudem EU-weit die PPWR.
Ob Ihre Angebote auf einem europäischen Marktplatz online bleiben, hängt heute neben dem Produkt selbst an vollständigen Registrierungsnummern und Angaben auf der Produktseite. Eine fehlende EPR-Nummer kann ein Konto sperren, und ein falsch angegebener Aktionspreis kann mit einem Eingreifen der Verbraucherschutzbehörde enden.
Dieser Leitfaden bündelt die Regeln, die Händler 2026 tatsächlich treffen, jeweils mit Startdatum und einem Hinweis, was sich in den letzten Monaten verschoben hat. Mehrere Termine, die noch in Fachartikeln kursieren, sind überholt.
Stand der Rechtslage: September 2026. Dieser Leitfaden richtet sich an Händler. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, und Commercraft ist keine Kanzlei. In regulierten Bereichen wie Umsatzsteuer, EPR und Produkt-Compliance begleiten wir Kunden Schritt für Schritt durch den Prozess und arbeiten mit Kanzleien und Steuerberatern zusammen. Klären Sie vor jeder Entscheidung, die Geld kostet, die Details mit einem Anwalt oder Berater.
Die GPSR, Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, gilt seit dem 13. Dezember 2024. In der Praxis bedeutet das:
Die Leitlinien der Kommission vom 19. November 2025 klären die zwei Punkte, nach denen Händler am häufigsten gefragt haben. Die „elektronische Adresse“ des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs ist eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular, nicht das Verkäuferprofil auf der Plattform. Ein Unfall wird über das Safety Business Gateway gemeldet, wenn das Produkt einen Todesfall oder eine schwere Verletzung verursacht hat. Die Leitlinien enthalten außerdem eine Vorlage für die technische Dokumentation.
Der Marktplatz trägt nach Artikel 22 eigene Pflichten: Er zeigt Käufern die Verkäuferdaten an und nimmt Angebote ohne Sicherheitsinformationen offline. Plattformen fordern den vollständigen Datensatz deshalb früher und strenger ein als jede Behörde, und hinter ihnen stehen die nationalen Marktüberwachungsbehörden.
Quellen: Verordnung (EU) 2023/988; Leitlinien der Europäischen Kommission C(2025)7699 vom 19. November 2025, mit Kommentaren von Noerr und Taylor Wessing, November 2025.
Der Digital Services Act (DSA, EU-Verordnung 2022/2065) gilt seit dem 17. Februar 2024 vollständig. Artikel 30 enthält die Know-your-Business-Customer-Regel. Bevor ein Marktplatz Sie verkaufen lässt, muss er Ihre Unternehmensdaten erheben und prüfen. Das reicht vom Handelsregistereintrag und der Anschrift bis zum Bankkonto und einer Selbstzertifizierung, und ein Teil davon wird für Verbraucher öffentlich angezeigt. Wer die Unterlagen unvollständig lässt, wird gesperrt.
Legen Sie alles in einem Ordner ab: Registerdaten, Steuernummer, Anschrift, Kontakt und Bankverbindung. Das Onboarding dauert dann Tage statt Wochen.
Plattformen nehmen das ernst, weil sie für lückenhafte Prüfungen selbst haften. Im Mai 2026 verhängte die Europäische Kommission gegen Temu eine Geldbuße von 200 Millionen € wegen Verstößen gegen den DSA. Zum Digital Fairness Act, der sich gegen Dark Patterns und Kaufdruck richtet, gab es im September 2026 noch keinen veröffentlichten Text. Die Kommission spricht von einem Vorschlag bis Ende 2026.
Quellen: Verordnung (EU) 2022/2065, Artikel 30; Beschluss der Europäischen Kommission zu Temu vom 28. Mai 2026; Aussagen der Kommission zum Digital Fairness Act, Stand 15. Mai 2026.
Wenn Sie an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkaufen, gilt in der gesamten Union eine einheitliche Schwelle von 10.000 € pro Jahr:
Die im März 2025 verabschiedete ViDA-Reform verteilt die Änderungen über mehrere Jahre. Korrekturen im OSS starten im Januar 2027. Eine einheitliche Umsatzsteuerregistrierung für Verkäufe in der ganzen Union folgt Mitte 2028. Das verpflichtende Modell des fiktiven Lieferers für bestimmte Plattformen kommt im Januar 2030, die innergemeinschaftliche B2B-E-Rechnung mit digitaler Meldung im Juli 2030.
Polen ist bei der E-Rechnung früher dran. Das nationale System KSeF ist ab dem 1. Februar 2026 für die größten Steuerpflichtigen verpflichtend und ab dem 1. April 2026 für alle anderen. Verkaufen Sie über eine polnische Gesellschaft, müssen Ihre Rechnungen durch dieses System laufen, und Ihr Integrator oder ERP muss es unterstützen.
Umsatzsteuer- und OSS-Registrierungen übernimmt Commercraft nicht selbst. Commercraft bildet den Prozess ab und zeigt, wo eine Registrierung nötig wird, bevor Ware in ein Lager im Ausland geht.
Quellen: OSS-Verfahren, Europäische Kommission; ViDA-Paket, verabschiedet im März 2025; KSeF-Fristen 1. Februar und 1. April 2026 nach dem polnischen Gesetz zur E-Rechnung.
Die Union schafft die Zollbefreiung für Sendungen mit einem Wert bis 150 € ab. Vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 gilt für Sendungen bis 150 € aus Drittländern ein vorübergehender Zoll von 3 € je Zolltarifposition in der Sendung. Produktkennungen in Zollanmeldungen werden am 1. November 2026 Pflicht. Ab dem 1. Juli 2028 fallen diese Sendungen unter die regulären Zollsätze und laufen über den EU Customs Data Hub.
Wer in kleinen Mengen importiert oder direkt aus Drittländern an Kunden versendet, spürt die Abgabe unmittelbar in der Stückmarge. Bei niedrigen Warenkörben kann sie entscheiden, ob eine Kategorie überhaupt funktioniert. Rechnen Sie sie deshalb vor Saisonbeginn in Ihr Modell ein.
Quelle: EU-Zollreform, Europäische Kommission (taxation-customs.ec.europa.eu), Mitteilungen vom 13. November 2025 und 8. Juni 2026.
Die erweiterte Herstellerverantwortung ist der häufigste Grund, warum Angebote von deutschen Plattformen verschwinden. Drei Registrierungen entscheiden, ob Sie überhaupt starten:
Auf EU-Ebene legt die Verordnung (EU) 2023/1542 den Zeitplan für Batterien fest. Die CE-Kennzeichnung gilt seit dem 18. August 2024. Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette wurden 2025 auf den 18. August 2027 verschoben. Eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck für Industriebatterien folgt am 18. Februar 2026. Am 18. Februar 2027 kommen der Batteriepass für Industriebatterien über 2 kWh, Batterien für Elektrofahrzeuge und für leichte Verkehrsmittel sowie die Austauschbarkeit von Gerätebatterien.
LUCID kennt keine Mengenschwelle und greift ab der ersten Sendung. Der Antrag ist in wenigen Minuten gestellt, die Registrierungsnummer kommt direkt im Anschluss. Amazon sperrt Angebote ohne EPR-Nummer in Deutschland, den Niederlanden, Polen und Schweden. Schließen Sie diese Lücke deshalb vor dem Verkaufsstart und nicht erst nach der ersten Sperre.
Quellen: VerpackG und LUCID-Register (verpackungsregister.org); ElektroG und stiftung ear; BattDG in Kraft seit 7. Oktober 2025 (Umweltbundesamt, Händlerbund); Verordnung (EU) 2023/1542 und Änderungsverordnung (EU) 2025/1561; EPR-Anforderungen von Amazon, Stand September 2026.
Die Verordnung (EU) 2025/40 ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026. Ab diesem Datum zählen drei Dinge: recyclinggerechtes Verpackungsdesign, das Verbot von Doppelwänden und falschen Böden, die das Volumen aufblähen, sowie Grenzwerte für Blei, Cadmium, Quecksilber und PFAS in Lebensmittelverpackungen. Der Hersteller muss außerdem im nationalen Verpackungsregister stehen.
Zwei Termine werden oft verwechselt und sollten getrennt werden. Die Leerraumgrenze von 50% für E-Commerce-Pakete gilt erst ab dem 1. Januar 2030 und nicht schon ab August 2026. Harmonisierte Verpackungskennzeichnungen kommen 2028, Vorgaben zu Rezyklatanteil und Wiederverwendung 2030.
Verkäufer mit Sitz außerhalb der Union müssen ab dem 12. August 2026 in jedem EU-Land, in das sie verkaufen, einen EPR-Bevollmächtigten benennen.
Quelle: Verordnung (EU) 2025/40 und Material der Europäischen Kommission (environment.ec.europa.eu), abgerufen am 11. August 2026.
Die Omnibus-Richtlinie (EU 2019/2161) gilt in der gesamten Union seit dem 28. Mai 2022. Bei jeder Preisermäßigung geben Sie den niedrigsten Preis der 30 Tage vor der Aktion an. Die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) gibt Käufern 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Fehlt die Belehrung über dieses Recht, verlängert sich die Frist um 12 Monate.
Die jüngste Änderung betrifft den Ablauf des Widerrufs. Ab dem 19. Juni 2026 muss ein Shop nach der Richtlinie 2023/2673 einen digitalen Widerrufsbutton oder ein Formular bereitstellen und den Eingang gegenüber dem Verbraucher bestätigen. Auf einem Marktplatz übernimmt das in der Regel die Plattform, im eigenen Shop liegt die Pflicht bei Ihnen.
Das Recht auf Reparatur läuft auf einer eigenen Schiene. Die Richtlinie (EU) 2024/1799 war bis zum 31. Juli 2026 umzusetzen. Polen ist damit im Verzug. Anfang September 2026 lag der Gesetzentwurf dort noch nicht im Parlament, die Pflichten gegenüber Käufern kommen also später und vermutlich mit kurzer Vorlaufzeit.
Quellen: Richtlinien (EU) 2019/2161, 2011/83/EU, 2023/2673 und (EU) 2024/1799; Stand der Umsetzung des Rechts auf Reparatur in Polen am 2. September 2026.
Die Empowering-Consumers-Richtlinie (EU 2024/825) gilt ab dem 27. September 2026. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ müssen aus den Angeboten verschwinden, wenn kein Nachweis dahintersteht. Dasselbe gilt für Umweltsiegel, die keine unabhängige Stelle geprüft hat.
Das betrifft alles, was der Käufer sieht: Angebotstitel, Bullet Points, Beschreibung, Bilder auf der Produktseite und Werbebanner. Es lohnt sich, den Katalog in einem Durchgang zu prüfen, denn Plattformen beginnen, solche Formulierungen automatisch zu erkennen.
Die umfassendere Green-Claims-Richtlinie ist nie in Kraft getreten. Die Europäische Kommission kündigte am 20. Juni 2025 ihre Rücknahme an, und die Verhandlungen wurden gestoppt. Wo Sie lesen, dass Green Claims etwas verbietet, ist die Information veraltet.
Quellen: Richtlinie (EU) 2024/825; Mitteilung der Europäischen Kommission zur Rücknahme des Green-Claims-Vorschlags, 20. Juni 2025.
Produkte, die unter die EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, brauchen die CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung. Pflichtangaben, Warnhinweise und Anleitungen müssen in der Amtssprache des Verkaufslandes vorliegen. Für Deutschland und Österreich heißt das Deutsch, weshalb die Übersetzung von Produktseiten zur Compliance zählt und nicht zur Kosmetik.
Wer Möbel, Holzprodukte oder Papier verkauft, hat zusätzlich die Entwaldungsverordnung (EUDR) zu beachten. Die Termine haben sich im Dezember 2025 erneut verschoben. Sie gilt für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Druckerzeugnisse sind ausgenommen. In der Praxis geht es um Sorgfaltserklärungen und Geolokalisierungsdaten zur Herkunft des Rohstoffs, und diese Arbeit fällt beim Lieferanten ebenso an wie bei Ihnen.
Quellen: EU-Harmonisierungsrecht und Sprachanforderungen auf dem deutschen und österreichischen Markt; EUDR-Verordnung und Beschluss des Rates der EU vom 18. Dezember 2025 zur Verschiebung der Termine.
Nach Deutschland ist Frankreich der Markt, auf dem Plattformen am häufigsten nach EPR-Nummern fragen. Kaufland Global Marketplace verlangt derzeit EPR-Registrierungen in drei Ländern: Deutschland, Polen und Frankreich. Stehen Verkäufe nach Frankreich im Plan, planen Sie die Registrierungen für Verpackungen und Elektrogeräte parallel zum Plattformstart ein. Ohne sie geht das Angebot nicht online, und die Registrierung dauert Wochen statt Tage.
In Polen braucht es vor dem ersten Verkauf einen Eintrag im BDO-Register, einen Jahresbericht bis zum 15. März und eine Produktgebühr, die nach dem Gewicht der in Verkehr gebrachten Verpackungen berechnet wird. Das neue Modell der erweiterten Herstellerverantwortung, das zum 1. Januar 2026 erwartet wurde, ist nicht gekommen. Das Ministerium hat es verschoben, daher gelten die bisherigen Regeln weiter. Abgaben auf Einwegkunststoffe gibt es dort seit 2024.
Quellen: BDO und die polnischen Verpackungsvorschriften; Mitteilung des Klimaministeriums zur Verschiebung des neuen EPR-Modells (PAP, 18. Dezember 2025); EPR-Anforderungen von Kaufland Global Marketplace, September 2026.
Mehrere Fristen, die noch in Fachartikeln kursieren, haben sich bereits verschoben. Die Korrekturen, auf die es im September 2026 ankommt:
Diese Termine gehören in den Kalender:
| Datum | Was startet | Wen es betrifft |
|---|---|---|
| 1. Februar 2026 | KSeF, verpflichtende E-Rechnung | die größten Steuerpflichtigen in Polen |
| 1. April 2026 | KSeF, verpflichtende E-Rechnung | alle übrigen Steuerpflichtigen in Polen |
| 19. Juni 2026 | digitaler Widerrufsbutton (2023/2673) | eigene Shops in der gesamten EU |
| 1. Juli 2026 | Zoll von 3 € je Tarifposition in Sendungen bis 150 € | Importe von außerhalb der EU, bis 1. Juli 2028 |
| 31. Juli 2026 | Umsetzungsfrist für das Recht auf Reparatur (2024/1799) | Mitgliedstaaten, Polen im Verzug |
| 12. August 2026 | PPWR: Design, Verbot falscher Böden, Stoffgrenzwerte | alle, die Verpackungen in Verkehr bringen |
| 27. September 2026 | EmpCo: Ende unbelegter Umweltaussagen | Angebots- und Werbetexte |
| 1. November 2026 | verpflichtende Produktkennungen in Zollanmeldungen | Importe von außerhalb der EU |
| 30. Dezember 2026 | EUDR: Sorgfaltspflicht und Geolokalisierung | große und mittlere Unternehmen, Holz, Möbel, Papier |
| Januar 2027 | ViDA: Korrekturen im OSS | grenzüberschreitende B2C-Verkäufe |
| 18. Februar 2027 | Batteriepass, austauschbare Gerätebatterien | Industriebatterien über 2 kWh, Batterien für Elektrofahrzeuge und leichte Verkehrsmittel, Gerätebatterien |
| 30. Juni 2027 | EUDR: Sorgfaltspflicht und Geolokalisierung | Kleinst- und Kleinunternehmen |
Weiter in der Zukunft kommen 2028 harmonisierte Verpackungskennzeichnungen und Mitte 2028 die einheitliche Umsatzsteuerregistrierung nach ViDA. Das Modell des fiktiven Lieferers für bestimmte Plattformen startet im Januar 2030, dazu kommen die innergemeinschaftliche B2B-E-Rechnung im Juli 2030 und die Leerraumgrenze am 1. Januar 2030.
Quellen: die in den Abschnitten oben genannten Rechtsakte; die Tabelle gibt den Stand vom 18. September 2026 wieder.
Commercraft ist keine Kanzlei und erstellt keine Rechtsgutachten. Wir arbeiten zwischen der Vorschrift und der Produktseite. Wir prüfen, welche Registrierungen der Zielmarkt verlangt. Wir stellen die Unterlagen für LUCID, stiftung ear oder ein nationales Register zusammen. Die Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur und die Sicherheitsinformationen landen in den Angeboten, und Umsatzsteuerfragen klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
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